Datenschutzerklärung — Navigo Firmen

Entwurfsstand — noch nicht juristisch geprüft.

Wichtiger Hinweis: Dies ist ein erster, strukturierter Entwurf, kein fertiger, geprüfter Rechtstext. Vor dem Einsatz mit echten Unternehmen sollte diese Erklärung von einer auf Arbeits-/Datenschutzrecht spezialisierten Kanzlei gegengelesen werden — insbesondere der Beschäftigtendatenschutz-Teil.
Auf einen Blick

1. Anbieter

Lumexia Ltd. & Co KG, Rochusstraße 273, 53123 Bonn, Deutschland. Vertreten durch ihre Komplementärin, die Lumexia Limited (Company No. 791942, Irland), diese vertreten durch ihren Direktor Harald Weigmann. Handelsregister: Amtsgericht Bonn, HRA 10434. Vollständige Angaben: Impressum.

2. Zwei Vertragsebenen

Der Vertrag über die Bereitstellung von Navigo Firmen besteht zwischen uns und dem auftraggebenden Unternehmen. Für die Verarbeitung der Daten einzelner Mitarbeitender innerhalb der Schulung gilt zusätzlich § 26 BDSG (Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses). Das auftraggebende Unternehmen ist dafür verantwortlich, eine ggf. erforderliche Betriebsrats-Beteiligung vorab sicherzustellen.

3. Wer entscheidet — nicht die teilnehmende Person selbst

Teilnehmende Personen legen kein eigenes Konto mit Passwort an. Administrator:innen (z. B. Personalabteilung, Sicherheitsbeauftragte) erstellen das Konto, teilnehmende Personen erhalten nur einen kurzen Zugangscode.

4. Welche Daten wir speichern

KategorieKonkret
Administrator:innenE-Mail, Passwort-Hash (verschlüsselt)
Teilnehmende PersonKürzel/Kennung (keine echten Namen erforderlich), Zugangscode
FortschrittJe Welt: Status, Zeitstempel — keine Gesprächsinhalte, keine einzelnen Antworten

Gespräche mit dem KI-Begleiter werden zur Beantwortung an unseren KI-Anbieter (OpenRouter) übermittelt, aber nicht dauerhaft in unserer eigenen Datenbank gespeichert.

5. Unterschiedliche Anonymität je Funktion — bewusst so gestaltet

6. Compliance-Bericht

Zeigt ausschließlich aggregierte Abschlussquoten — technisch keine Möglichkeit, einzelne Testergebnisse, Entscheidungen oder Antworten einer teilnehmenden Person einzusehen. Das folgt direkt aus unserer Just-Culture-Zusage: Testergebnisse dürfen nie zu individuellen Konsequenzen führen, dafür dürfen sie erst gar nicht individuell einsehbar sein.

7. Mehrere Guardians pro teilnehmender Person

Eine teilnehmende Person kann mit mehreren Administrator:innen verknüpft sein. Jede kann eine weitere Person einladen, ohne dass jemand ersetzt wird. Löscht eine Person ihr Konto, bleibt die teilnehmende Person bestehen, solange mindestens eine weitere verknüpfte Person vorhanden ist.

8. Ihre Rechte

Auskunft (Art. 15) und Löschung (Art. 17) können Administrator:innen direkt im Hub unter "Mein Konto" auslösen.

9. Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf. Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO unmittelbar bei der LDI NRW, unabhängig von vorheriger Kontaktaufnahme mit uns.

10. Datenübermittlung in Drittländer

Ehrlich recherchiert, nicht beschönigt: Unsere Datenbank läuft seit dem 10.08.2026 mit ausdrücklich europäischer Cloudflare-Jurisdiktion — das ist jetzt technisch umgesetzt, nicht nur geplant. Bei OpenRouter (KI-Antworten) besteht die Einschränkung weiterhin: Anfragen werden standardmäßig über US-Server verarbeitet, reine EU-Verarbeitung ist dort nur als kostenpflichtige Enterprise-Funktion verfügbar. Rechtsgrundlage für diese verbleibende Übermittlung sind üblicherweise die EU-Standardvertragsklauseln.

11. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt. Das gilt ausdrücklich auch für den Compliance-Bericht (siehe Abschnitt 6) — er zeigt ausschließlich aggregierte Daten und führt zu keiner automatisierten Einzelbewertung.

12. Was wir nicht tun

Noch offen, ehrlich benannt: Betriebsrats-Beteiligung ist abhängig vom konkreten Einsatz beim jeweiligen Kunden, nicht pauschal von uns zu beantworten. Auftragsverarbeitungsvertrag-Vorlage existiert, ist aber noch ungeprüft. Technische Abhilfen für die Drittland-Übermittlung sind identifiziert, aber noch nicht umgesetzt.